Täuber & Steegmann - Abstraktes Gemälde
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Die Kanzlei wurde 1967 durch Herrn Rechtsanwalt Willi H. Täuber als allgemeine Zivilrechtskanzlei mit Schwerpunkt in der umfassenden rechtlichen Beratung kleiner und mittelständischer Unternehmen gegründet und wird nunmehr gemeinsam mit Frau Rechtsanwältin Stefanie Steegmann in der Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechtes geführt.

Im Zuge der allgemein fortschreitenden Spezialisierung der Anwaltschaft konzentrierte sich Rechtsanwältin Steegmann bewusst schon im Rahmen Ihrer Ausbildung auf die Themenbereiche des Familien- und Erbrechts – nicht ohne wiederholte Ausflüge in andere Rechtsgebiete wie z. B. das Verkehrsrecht, Betreuungsrecht oder aber Miet- und WEG Recht. Sofern angezeigt, arbeitet Rechtsanwältin Steegmann mit spezialisierten Kollegen aus anderen Fachgebieten eng zusammen.

Neben dem reinen Ehescheidungsverfahren umfasst das Familienrecht eine Vielzahl einzelner Komplexe: voreheliche Eheverträge, Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen, Unterhalt für minderjährige oder in Ausbildung befindliche Kinder, Unterhalt für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten, Unterhaltsanspruch der Mutter eines nichtehelichen Kindes, Zugewinnausgleich, sonstige Vermögensauseinandersetzung, Versorgungsausgleich, die Regelung der Rechte an Ehewohnung und Hausrat, das Umgangs- und Sorgerecht, das Gewaltschutzgesetz wegen tätlicher Angriffe oder Bedrohung sowie Verfahren nach dem Haager Kindesentführungsgesetz.

Im Rahmen des Erbrechts spielen die Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen, Testamentsvollstreckung, sowie die Erstellung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten eine übergeordnete Rolle.

Wir beraten und vertreten unsere Auftraggeber in einer Kombination aus langjähriger Erfahrung und aktuellem Fachwissen.

Dabei unterstützen wir unsere Mandanten sowohl bei dem Versuch, außergerichtlich ergebnisorientierte Lösungen zu finden, als auch bei der konsequenten gerichtlichen Durchsetzung ihrer Ansprüche.

Oftmals ist die Durchsetzung einzelner Rechtsansprüche vor den Instanzenzügen der Gerichte der einzig richtige Weg für die Mandantschaft.

Gerade im Rahmen des Familien- und Erbrechts, wie auch in allen übrigen Fällen, in denen den Konfliktparteien der bestmögliche Erhalt ihrer persönlichen und/ oder geschäftlichen Beziehungen wichtig ist, bieten sich aber alternativ zu Verfahren vor den Gerichten Konsensverfahren an, sofern die Streitparteien ihre Konflikte eigenverantwortlich und selbstbestimmt ernsthaft gemeinsam lösen wollen.

Um unsere Auftraggeber auch hierbei im Rahmen eines strukturierten Verfahrens professionell in rechtlicher, wirtschaftlicher und emotionaler Hinsicht unterstützen zu können, unterzog sich Rechtsanwältin Steegmann nach über 20-jähriger Berufserfahrung als Rechtsanwältin Zusatzausbildungen zur Mediatorin und CP Anwältin.